Steuern (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)
Vorderseite
Steuerliche Nebenleistungen §3 IV AO
Rückseite
Sie sind selbst keine Steuern, können aber bei der Besteuerung anfallen.
Verspätungszuschläge §152 I S.1 AO (Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht)
Zinsen §§233-237 AO (Steuernachforderungen, -erstattungen)
Zwangsgelder §329 AO (Nichtabgabe von Steuererklärungen)
Säumniszuschläge §240 AO (verspätete Zahlungen von Steuern)
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