Steuern (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)

Vorderseite Steuerliche Nebenleistungen §3 IV AO
Rückseite

Sie sind selbst keine Steuern, können aber bei der Besteuerung anfallen.

Verspätungszuschläge §152 I S.1 AO (Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht)

Zinsen §§233-237 AO (Steuernachforderungen, -erstattungen)

Zwangsgelder §329 AO (Nichtabgabe von Steuererklärungen)

Säumniszuschläge §240 AO (verspätete Zahlungen von Steuern)

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