Steuern (Fach) / Obersätze AO (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Festsetzungsfrist ESt-Bescheid
Rückseite

Eine Änderung des ESt-Bescheids ist gem. §169(1)S.1 AO nur innerhalb der Festsetzungsfrist möglich. Die Festsetzungsfrist beginnt nach §170(2)S.1 Nr.1 AO (i.V.m §149(1)S.1 AO und §25(3)EStG, §56 EStDV mit Ablauf des Jahres 03, dem Jahr der Abgabe der ESt-Erklärung.

Die Dauer der Festsetzungsfrist beträgt nach §169(2)S.1 Nr.2 AO 4 Jahre. Sie endet mit Ablauf des 31.12.07

Diese Karteikarte wurde von Sinus99999 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: