Recht (Fach) / Recht2 (Lektion)
Vorderseite
Haftpflicht
Rückseite
- Verpflichtung des Schadensverursachers zur Wiedergutmachung von Schäden, die durchschuldhaftes (vorsätzlich oder fahrlässig) Verhalten oder Unterlassen verursacht wurden
- TA: durch schuldhaftes Handeln bei seiner Tätigkeit wurden Tiereigentümer, Hilfspersonaloder Dritte geschädigt
- i.d.R. Schaden am behandelten Tier und somit auch Eigentums-/Vermögensschadendes Eigentümers
- Schadensersatzforderung
Diese Karteikarte wurde von Streifenkatzentier erstellt.