Recht (Fach) / Recht2 (Lektion)

Vorderseite Haftpflicht
Rückseite
  • Verpflichtung des Schadensverursachers zur Wiedergutmachung von Schäden, die durchschuldhaftes (vorsätzlich oder fahrlässig) Verhalten oder Unterlassen verursacht wurden
  • TA: durch schuldhaftes Handeln bei seiner Tätigkeit wurden Tiereigentümer, Hilfspersonaloder Dritte geschädigt
  • i.d.R. Schaden am behandelten Tier und somit auch Eigentums-/Vermögensschadendes Eigentümers
  • Schadensersatzforderung

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