Recht (Fach) / Recht2 (Lektion)

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Vorderseite Deliktische Haftung
Rückseite

(Verschuldenshaftung)Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Deliktrecht) muss man grundsätzlich für einen Schaden aufkommen, den man einem anderen schuldhaft zugefügt hat (Stichwort: Schadenersatz). Man spricht hier auch von deliktischer Haftung – auch Unrechtshaftung bzw. Verschuldenshaftung genannt).

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