Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Beleidigung
Rückseite

Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung durch Behaupteneiner unwahren Tatsache gegenüber dem Ehrträgerselbst oder durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteilsgegenüber dem Ehrträger oder gegenüber Dritten in Beziehungauf den Ehrträger.

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.