Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
allgemeine persönliche
Merkmale
[§ 29]
Rückseite
Deliktsmerkmale, die zwar personenbezogen sind, aber bei jedemDelikt Bedeutung erlangen können. Dazu gehören die Schuldunfähigkeit,die verminderte Schuldfähigkeit, der Verbotsirrtum unddie anerkannten Entschuldigungsgründe.
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