Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Mittelbare Falschbeurkundung §271 I
Rückseite
1.Objektiver TB
a.Tatobjekt: Öffentliche Urkunde
Urkunde i.S.d. § 415 ZPO, die für den allgemeinen Rechtsverkehrbestimmt ist und dem Zweck dient, Beweis für und gegen jedermannzu erbringen.
b.Bewirken einer unwahren Beurkundung bzw.Speicherung (Abs1)
2.Subjektiver TB
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