Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Mittelbare Falschbeurkundung §271 I
Rückseite

1.Objektiver TB

a.Tatobjekt: Öffentliche Urkunde

Urkunde i.S.d. § 415 ZPO, die für den allgemeinen Rechtsverkehrbestimmt ist und dem Zweck dient, Beweis für und gegen jedermannzu erbringen.

b.Bewirken einer unwahren Beurkundung bzw.Speicherung (Abs1)

2.Subjektiver TB

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