Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Geiselnahme § 239b I 1.Alt
Rückseite

I.Tatbestandsmäßigkeit

1.objektiver TB

a) Tatobjekt= ein anderer Mensch

b) Tathandlung

  • Entführung= Veränderung des Aufenthaltsortes
  • oder sich seiner Bemächtigen= pysisch in seine Gewalt bringen,dh. kein Ortswechsel erforderlich

2.Subjektiver TB

a) Vorsatz bzgl 1

b) Absicht zu einer qualifizierten Nötigung der Geisel oder eines Dritten und Absicht bzgl.eines Nötigungerfolges

II.RW

III.Schuld

IV Tätige Reue § 239b II ivm §239aIV

Erfolgsqualifikation §239 b II ivm 239aIII

Tot des Geseilnehmers speziefischer Zusammenhang durch die andauerde Zwangslage ausgelöst

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