Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Geiselnahme § 239b I 1.Alt
Rückseite
I.Tatbestandsmäßigkeit
1.objektiver TB
a) Tatobjekt= ein anderer Mensch
b) Tathandlung
- Entführung= Veränderung des Aufenthaltsortes
- oder sich seiner Bemächtigen= pysisch in seine Gewalt bringen,dh. kein Ortswechsel erforderlich
2.Subjektiver TB
a) Vorsatz bzgl 1
b) Absicht zu einer qualifizierten Nötigung der Geisel oder eines Dritten und Absicht bzgl.eines Nötigungerfolges
II.RW
III.Schuld
IV Tätige Reue § 239b II ivm §239aIV
Erfolgsqualifikation §239 b II ivm 239aIII
Tot des Geseilnehmers speziefischer Zusammenhang durch die andauerde Zwangslage ausgelöst
Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.