Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Gift
Rückseite

Gift (§224 I Nr. 1)

ist jeder organische oder anorganische Stoff, der unter bestimmten Bedingungen dazu geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu zerstören.

Stoff=Jeder Gegenstand, der mechanisch, thermisch oder biologisch wirkenkann.

Gesungheitsschädigend:Jedes Hervorrufen oder Steigern eines nicht unerheblich krankhaften

Zustandes.

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.