Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
Rückseite

wer sich durch den Tötungsakt als solchen sexuelle befriedigung verschaffen will oder wer das Opfer tötet um sich an der Leiche geschlechtich zu befriedigen oder wer den Tot des Opfers als Folge einer vergewaltigungshandlung billigend in Kauf nimmt.

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