Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
mit Absicht eine Straftat zu ermöglichen/zu verdecken
Rückseite
ermöglichen: subj.verknüpfung von Tötungsunrecht mit weiterem Unrecht
verdecken: der Verdeckungsmörder will sich der Konsequenzen entziehen,die er aus der Aufdeckung einer von ihm oder einem Dritten nach seiner Vorstellung begangenen Straftat befürchtet.
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