Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite mit Absicht eine Straftat zu ermöglichen/zu verdecken
Rückseite

ermöglichen: subj.verknüpfung von Tötungsunrecht mit weiterem Unrecht

verdecken: der Verdeckungsmörder will sich der Konsequenzen entziehen,die er aus der Aufdeckung einer von ihm oder einem Dritten nach seiner Vorstellung begangenen Straftat befürchtet.

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.