Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Rückseite

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HBG, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

§ 5 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 5 Abs. 6 EStG, § 60 Abs. 2 EStDV

  1. schwebendes Geschäft (wirtschaftliche Hauptleistung noch nicht erbracht)
  2. Verlust
  3. drohen

aber: verlustfreie Bewertung -> aktivische Abwertung geht der Drohverlustrückstellung vor!!!

§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB, außerplanmäßige Abschreibung

§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, Teilwertabschreibung

Diese Karteikarte wurde von hannemac erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: