Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rückseite
R 6.6 EStR
Voraussetzungen
1. WG des AV oder UV
2. Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen, R 6.6 Abs. 2 EStR
- infolge höherer Gewalt
- infolge behördlichen Eingriffs
- zur Vermeidung behördlichen Eingriffs
3. Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung, H 6.6 Abs. 1 (Entschädigung) EStH
4. Anschaffung/Herstellung eines funktionsgleichen Ersatz-WG innerhalb einer bestimmten Frist, H 6.6 Abs. 1 (Ersatz-WG) EStH
Rechtsfolge
1. Sofortige Übertragung im jahr des Ausscheidens (Abzug der stillen Reserve von den AHK des Ersatz-WG), § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG
2. Bildung einer steuerfreien Rücklage (Abzug im (späteren) WJ der Ersatzbeschaffung), R 6.6 Abs. 4 Satz 1 EStR
Ersatzbeschaffungsfrist, R 6.6 Abs. 4 Sätze 3 und 4 EStR
- G+B und/oder Gebäude grds. 2 Jahre
- übrige WG des AV oder UV grds. 1 Jahr
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