Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)

Vorderseite Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rückseite

R 6.6 EStR

Voraussetzungen

1. WG des AV oder UV

2. Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen, R 6.6 Abs. 2 EStR

  • infolge höherer Gewalt
  • infolge behördlichen Eingriffs
  • zur Vermeidung behördlichen Eingriffs

3. Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung, H 6.6 Abs. 1 (Entschädigung) EStH

4. Anschaffung/Herstellung eines funktionsgleichen Ersatz-WG innerhalb einer bestimmten Frist, H 6.6 Abs. 1 (Ersatz-WG) EStH

Rechtsfolge

1. Sofortige Übertragung im jahr des Ausscheidens (Abzug der stillen Reserve von den AHK des Ersatz-WG), § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG

2. Bildung einer steuerfreien Rücklage (Abzug im (späteren) WJ der Ersatzbeschaffung), R 6.6 Abs. 4 Satz 1 EStR

Ersatzbeschaffungsfrist, R 6.6 Abs. 4 Sätze 3 und 4 EStR

  • G+B und/oder Gebäude grds. 2 Jahre
  • übrige WG des AV oder UV grds. 1 Jahr

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