Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Betriebswirtschaft (BWL) (Lektion)

Vorderseite Geschäftsplan
Rückseite

Der Begriff „Geschäftsplan“ bezeichnet die schriftliche Zusammenfassung eines unternehmerischen Vorhabens.

Geschäftspläne basieren auf Geschäftsideen und sollen diese unter Berücksichtigungen aller betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte beleuchten und konkretisieren.

Ein Geschäftsplan ist daher vor allem:

- ein Werkzeug, mit dem Ziele und Strategiepunkte dokumentiert werden

- eine schriftliche Fixierung, mittels derer konkrete Entscheidungen getroffen werden

- ein dynamisches Dokument, welches stetig weiterentwickelt werden kann

- ein Verkaufspapier, das verdeutlicht das mit dem Konzept Gewinn erzielt werden kann

- Grundlage für die Kommunikation mit Banken, Risikokapitalgebern, Förderinstituten..

Nutzen

- zwingende Voraussetzung zur Kapitalbeschaffung

- geben erste Möglichkeit zur Erfolgskontrolle, machen Probleme deutlich

- erhöhe die Erfolgsaussichten

Anwendungsbereiche

- Neugründung eines U.

- Unternehmensverkauf oder – übernahmen

- Neuprodukteinführung

- Expansion in neue Märkte

- Börsengang

- Kapitalerhöhung

- Beantragung von Fördermitteln

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