SKS (Fach) / Schifffahrtsrecht (Lektion)
Vorderseite
Die KVR regeln u. a. das Verhalten der Schiffsführungen bei Kollisionsgefahr. Was ist bei der Auslegung und Befolgung der KVR zu berücksichtigen?
Rückseite
- Berücksichtigung von allen Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes
- alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fzg
- zum Abwenden der Gefahr ggf. auch ein Abweichen von den KVR
[Recht 5, Fragebogen 3.10]
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