SKS (Fach) / Schifffahrtsrecht (Lektion)

Vorderseite Verhalten ohne Radar bei verminderter Sicht, wenn voraus Schallsignals eines anderen Fahrzeugs?
Rückseite
  • jedes Fzg
  • Schallsignal
  • vorderlicher als querab

--> Fahrt verringern auf für Erhaltung der Steuerfähigkeit geringstmögliches Maß--> erforderlichenfalls Fahrt ganz wegnehmen--> mit äußerster Vorsicht manövrieren

  • bis Gefahr eines Zusammenstoßes vorrüber ist

[Recht 30, Fragebogen 2.11]

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