Zivilrecht (Fach) / Mobiliarsachenrecht (Lektion)

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Vorderseite Der nicht so berechtigte Besitzer
Rückseite

SE nach §§ 990,989 da der Besitzer sein Besitzrecht überschritten hat. Wird von der h.L. abgeleht, da Neben Zweifeln an der Regelungslücke bestehen insbesondere Abgrenzungsschwierigkeiten, da die Besitzposition in einen berechtigten und in einen unberechtigten Teil aufgespalten werden muss. Zudem würden die vertraglichen Regelungen durch die Figur unterlaufen werden.Der Schadensersatz aus § 990 I unterliegt hingegen der dreißigjährigen Verjährung gem. § 195 und würde so die vertragliche Verjährung unterlaufen.

Diese Karteikarte wurde von paul207 erstellt.