Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Werbungskosten § 9 EStG, Definition
Rückseite
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.