Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Rückstellungen
Rückseite
- für ungewisse Verbindlichkeiten § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
- für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
- für Gewährleistungen § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB
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