Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Ansatz dem Grunde nach (Passiva)
Rückseite
Die Verbildlichkeit/Rückstellung ist als (Betriebs-)Schuld zu passivieren, da es sich bei dem Kaufmann/Steuerpflichtigen um den wirtschaftlich verpflichteten handelt, § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 247 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG.
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