Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Ermittlung des Veräußerungsgewinns § 17 Abs. 2 EStG
Rückseite

+ Veräußerungspreis

- § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c EStG

= Steuerpflichtig

+ Veräußerungskosten

+ Anschaffungskosten (evtl. fortgeführte)

= Summe

- § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG

= Veräußerungsgewinn

Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.