Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Ermittlung des Veräußerungsgewinns § 17 Abs. 2 EStG
Rückseite
+ Veräußerungspreis
- § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe c EStG
= Steuerpflichtig
+ Veräußerungskosten
+ Anschaffungskosten (evtl. fortgeführte)
= Summe
- § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG
= Veräußerungsgewinn
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.