Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Einfuhr
Rückseite

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

Begriff Abschn. 15.8 Abs. 2 UStAE

Drittlandsgegenstand wurde vom Drittland ins Inland verbracht und in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführt

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