Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, wer
Rückseite
- zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist
- eine Unternehmerinitiative entfalten kann
- ein Unternehmerrisiko trägt.
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.