Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, wer
Rückseite
  • zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist
  • eine Unternehmerinitiative entfalten kann
  • ein Unternehmerrisiko trägt.

Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.