Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Reihengeschäft
Rückseite

§ 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 UStG

a) mehrere Unternehmer (mindestens 2),

b) schließen Umsatzgeschäfte ab,

c) die denselben Gegenstnd berteffen,

d) dieser Gegenstand wird befördert oder versendet und gelangt dabei unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer

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