Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)
Vorderseite
Aufrechnung, § 226 AO
Rückseite
- Gleichartigkeit
- Gegenseitigkeit
- Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden
- Erfüllbarkeit der Forderung des Aufrechnungsgegners
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