Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)

Vorderseite Aufrechnung, § 226 AO
Rückseite
  1. Gleichartigkeit
  2. Gegenseitigkeit
  3. Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden
  4. Erfüllbarkeit der Forderung des Aufrechnungsgegners

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