Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)
Vorderseite
Korrekturnorm § 174 Abs. 5 AO
Rückseite
- Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO liegen vor
- durchzuführende Korrektur betrifft Dritten
- Beteiligung des Dritten am Änderungsverfahren durch Hinzuziehung oder Beiladung
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