Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)

Vorderseite Korrekturnorm § 174 Abs. 3 AO
Rückseite
  1. ein Sachverhalt
  2. überhaupt nicht berücksichtigt
  3. in erkennbarer Annahme einer anderweitigen Berücksichtigung

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