Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Einordnung der Umsatzsteuer
Rückseite

bundesgesetzlich geregelte Steuer (Art. 105 GG)

Gemeinschaftssteuer (Art. 106 Abs. 3 GG)

Verkehrssteuer (Art. 108 Abs. 3 GG), Ausnahme EUSt = Verbrauchssteuer

Sach- bzw. Objektsteuer

indirekte Steuer, Ausnahme: § 13b UStG, § 25b Abs. 2 UStG

Veranlagungssteuer, Ausnahme: EUSt, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Beförderungseinzelbesteuerung

Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuersystem)

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