Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Einordnung der Umsatzsteuer
Rückseite
bundesgesetzlich geregelte Steuer (Art. 105 GG)
Gemeinschaftssteuer (Art. 106 Abs. 3 GG)
Verkehrssteuer (Art. 108 Abs. 3 GG), Ausnahme EUSt = Verbrauchssteuer
Sach- bzw. Objektsteuer
indirekte Steuer, Ausnahme: § 13b UStG, § 25b Abs. 2 UStG
Veranlagungssteuer, Ausnahme: EUSt, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Beförderungseinzelbesteuerung
Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuersystem)
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