Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Ausfuhrnachweis
Rückseite

ist ein Beleg, mit dem der Unternehmer nachweist, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat

§ 8 Abs. 1 Satz 1 UStDV

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