Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Ausfuhrnachweis
Rückseite
ist ein Beleg, mit dem der Unternehmer nachweist, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat
§ 8 Abs. 1 Satz 1 UStDV
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