Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes
Rückseite

ist die Beförderung eines Gegenstandes, die in dem Gebiet von 2 verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet

§ 3b Abs. 3 Satz 1 UStG

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