Recht (Fach) / recht (Lektion)
Vorderseite
Arten des Dienstvertrages
Rückseite
1. Arbeitsvertrag
klassischer Fall des Dienstvertrags; wird vorrangig durch die Normen des Arbeitsrechts geregelt; BGB findet ergänzende Anwendung.
2. Freier Dienstvertrag
z.B. bei Ärzten und Steuerberatern.
3.Verträge von leitenden Angestellten
z.B. Geschäftsführer einer GmbH
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