Recht (Fach) / recht (Lektion)

Vorderseite Arten des Dienstvertrages
Rückseite

1. Arbeitsvertrag

klassischer Fall des Dienstvertrags; wird vorrangig durch die Normen des Arbeitsrechts geregelt; BGB findet ergänzende Anwendung.

2. Freier Dienstvertrag

z.B. bei Ärzten und Steuerberatern.

3.Verträge von leitenden Angestellten

z.B. Geschäftsführer einer GmbH

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