Recht (Fach) / recht (Lektion)

Vorderseite Willenserklärung Definition Abgabe
Rückseite

Eine WE ist abgegeben, wenn der Erklärende sie willentlich so in den Rechtsverkehr bringt, dass ohne sein weiteres Zutun der Zugang der Erklärung eintreten kann.

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