Abgabenordnung (Fach) / 5. Teil Erhebungsverfahren §§ 218 - 248 AO (Lektion)

Vorderseite Aufrechnungslage Erfüllbarkeit der Hauptforderung
Rückseite

die Hauptforderung muss entstanden sein

(Hauptforderung = die Forderung des Anderen)

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