Abgabenordnung (Fach) / 5. Teil Erhebungsverfahren §§ 218 - 248 AO (Lektion)
Vorderseite
Aufrechnungslage
Erfüllbarkeit der Hauptforderung
Rückseite
die Hauptforderung muss entstanden sein
(Hauptforderung = die Forderung des Anderen)
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