Abgabenordnung (Fach) / 5. Teil Erhebungsverfahren §§ 218 - 248 AO (Lektion)
Vorderseite
Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Allgemein
Rückseite
§ 218 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO
Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) sind die Steuerbescheide.
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