Abgabenordnung (Fach) / 5. Teil Erhebungsverfahren §§ 218 - 248 AO (Lektion)

Vorderseite Aufrechnung
Rückseite

§ 226 AO

§ 387 ff BGB

Aufrechnung = zivilrechtliches Gestaltungsinstrument, einseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung = kein VwA!!!

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