Abgabenordnung (Fach) / 5. Teil Erhebungsverfahren §§ 218 - 248 AO (Lektion)
Vorderseite
Aufrechnung
Rückseite
§ 226 AO
§ 387 ff BGB
Aufrechnung = zivilrechtliches Gestaltungsinstrument, einseitige Empfangsbedürftige Willenserklärung = kein VwA!!!
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