Abgabenordnung (Fach) / 4. Teil: Durchführung der Besteuerung §§ 134-217 (Lektion)
Vorderseite
Abgabe der Steuererklärung
Verpflichtung nach Schätzung
Rückseite
§ 149 Abs. 1 Satz 4 AO
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat § 162 AO
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