Zivilrecht (Fach) / Schuldrecht BT Mietrecht (Lektion)

Vorderseite Welche VSS hat ein VSD?
Rückseite

1) Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner

2) VSS VSD

a) Herleitung § 328 § 311 III (-) Gewohnheitsrecht oder §§ 133, 157 ergänzende Vertragsauslegung b) Leistungs nähe Rechtsgüter des Dritten mit Leistung des Schuldners bestimmungsgemäß gleichen Gefahren ausgesetzt wie die des Schuldners c) Gläubigernähe früher Wohl udn Wehe personenfürsorglich heute auch allgemeine Interessen d) Erkennbarkeit b)&c) für Schuldner e) Schutzwürdigkeit kein eigener vergleichbarer Anspruch

3) Keine Einwendungen des Schuldners

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