Allgemeines Steuerrecht (Fach) / Öffentlich-rechtliche Abgaben (Lektion)

Vorderseite Bußgelder und Geldstrafen ...
Rückseite

gehören NICHT zu den steuerlichen Nebenleistung ... UND sind auch keine Abgaben... weil sie nicht der Einnahmenerzielung dienen, sondern der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, bzw. Straftaten dienen.

Diese Karteikarte wurde von axelbald erstellt.