Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Wonach richtet sich der Ort der sonstigen Leistung grundsätzlich?
Rückseite

§ 3a Abs.1 Satz 1 UStG Auffangtatbestand

Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 - 7 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

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