sozialstrukturanalyse (Fach) / 3- Pluralisierung der Lebensform (Lektion)

Vorderseite Definition Familie
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• Definition „Familie“ (Huinink/Schröder 2014: 79 f.): Familie alsLebensgemeinschaft von Eltern und Kindern, wobei Eltern rechtlich undmateriell für Kinder verantwortlich sind.– Sofern „Lebensgemeinschaft“ bedeutet, dass Eltern und Kinder zusammenleben, spricht man voneiner „Haushaltsfamilie“; Familienmitglieder müssen nicht in einem Haushalt zusammenleben; beieiner „weiten“ Definition bilden Eltern und Kinder in getrennten Haushalten ebenfalls eine Familie.• Kinderlose Ehepaare sind keine Familie• Es kommt nicht darauf an,– ob es sich um leibliche Eltern handelt,– ob die Erwachsenen verheiratet sind,– ob es sich um einen oder mehrere Erwachsene handelt.

Es gibt keine einheitliche Definition von „Familie“Häufig grenzt man „Familie“ durch folgende Merkmale von anderenLebensformen ab (vgl. auch Nave-Herz 2004: 30):• „biologisch-soziale Doppelnatur“: Übernahme von Reproduktions- undSozialisationsfunktionen• Generationendifferenzierung (Großeltern, Eltern, Kinder)• Spezifisches Kooperations- und Solidaritätsverhältnis zwischen denMitgliedern, aus dem heraus die Rollendefinitionen festgelegt sind (vgl.auch Hradil 2004:88):– „Geben und Nehmen“ wird nicht gegeneinander aufgerechnet (kein Lohn für Familienarbeit, fürLeistungen wird keine unmittelbare Gegenleistung erwartet)– Jedes Mitglied gibt nach seinem Vermögen und erhält nach seinen Bedürfnissen im Maße desinsgesamt Vorhandenen– Gemeinsames Eigentum („Familienkommunismus“); wenig/keine Konkurrenz– Einbindung der Individuen mit ihrer ganzen Persönlichkeit

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