sozialstrukturanalyse (Fach) / 3- Pluralisierung der Lebensform (Lektion)

Vorderseite Definition Ehe
Rückseite

– Sozial anerkannte Verbindung zwischen Personen unterschiedlichenGeschlechts (Linton 1964 [1936]: 173) oder eine von "einerRechtsordnung anerkannte Verbindung von Mann und Frau zurLebensgemeinschaft" (Gernhuber 1980: 24).– "Im alltäglichen Sprachgebrauch versteht man unter Ehe sowohl dielegitimen, d.h. durch Heirat zustande gekommenen dauerhaftenPaarverhältnisse, als auch den Komplex von Normen, der diesespezifische Art sozialer Beziehungen regelt“

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