Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
Strafzinsen
Rückseite
§ 6b Abs. 7 EStG
6 % für jedes volle WJ, in dem die Rücklage bestanden hat.
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