Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter Strafzinsen
Rückseite

§ 6b Abs. 7 EStG

6 % für jedes volle WJ, in dem die Rücklage bestanden hat.

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