Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Privater Schuldzinsenabzug
Definition Überentnahmen
Rückseite
§ 4 Abs. 4a Satz 2 EStG
Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des WJ übersteigen.
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