Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Privater Schuldzinsenabzug Definition Überentnahmen
Rückseite

§ 4 Abs. 4a Satz 2 EStG

Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des WJ übersteigen.

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