Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Gewinnbegriff im Allgemeinen
Rückseite

§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG

Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des WJ und dem BV am Schluss des vorangegangenen WJ, vermehrt um die Entnahmen und vermindert um die Einlagen.

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