Recht (Fach) / Klausurfragen (Lektion)
Vorderseite
Worin liegt der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Rückseite
Hypothek: § 1113 Entstehung: Gültige Forderung (Akzessorietät); wirksame Einigung und Eintragung § 873 Abs. 1; Übergabe des Briefes, § 1117 oder Buchhypothek § 1116 Abs. 2 § 1163 Eine Eigentümerhypothek bei noch nicht oder nicht mehr bestehender Forderung wandelt sich um in § 1177 Abs. 1 Eigentümerschuld. Grundschuld: § 1191 Unterschied zur Hypothek: Grundschuld = Abstrakt = losgelöst von der zu sichernden Forderung; d.h. steht immer in der Höhe des Eintragungsbetrages. - Bietet größere Sicherheit als Hypotheken, ist einfacher zu handhaben, kommt in der Praxis daher ausschließlich vor.
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