Politik (Fach) / Allg. (Lektion)

Vorderseite Montanmitbestimmungsgesetz (1951)
Rückseite
  • Gilt für Kapitalgesellschaften des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1.000 Beschäftigten
  • Aufsichtsräte paritätisch verteilt
  • Beide Parteien wählen zusätzlich eine neutrale Person

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