Recht (Fach) / a14 Kapitel (Lektion)
Vorderseite
Superädifikat?
Rückseite
= Bauwerk, das auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt wird, dass es dort nicht ständig bleiben soll
Absicht ist erkennbar durch Bauweise
Entsteht nicht durch Eintrag im Grundbuch
Übertragung durch Urkundenhinterlegung
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