Recht (Fach) / a14 Kapitel (Lektion)

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Vorderseite Superädifikat?
Rückseite

= Bauwerk, das auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt wird, dass es dort nicht ständig bleiben soll

Absicht ist erkennbar durch Bauweise

Entsteht nicht durch Eintrag im Grundbuch

Übertragung durch Urkundenhinterlegung

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