Recht (Fach) / a14 Kapitel (Lektion)
Vorderseite
Pfandrecht Begriffe?
Rückseite
Akzessorietät: Pfandrecht ängt vom Bestand der Hauptschuld ab erlischt also mit Tilgung der Schuld
Spezalität: kann nur an bestimmten Sachen begründet werden nicht am gesamt Vermögen
Priorität: Rang bestimmt sich an Zeitpunkt der Übergabe/ älteres Pfandrecht geht dem jüngeren vor/ Rangvorbehalt möglich durch anmerkung im Grundbuch
Publizität: Pfandrecht muss für Drite erkennbar sein (Übergabe Grundbucheintragung)
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