Recht (Fach) / a14 Kapitel (Lektion)

Vorderseite Pfandrecht Begriffe?
Rückseite

Akzessorietät: Pfandrecht ängt vom Bestand der Hauptschuld ab erlischt also mit Tilgung der Schuld

Spezalität: kann nur an bestimmten Sachen begründet werden nicht am gesamt Vermögen

Priorität: Rang bestimmt sich an Zeitpunkt der Übergabe/ älteres Pfandrecht geht dem jüngeren vor/ Rangvorbehalt möglich durch anmerkung im Grundbuch

Publizität: Pfandrecht muss für Drite erkennbar sein (Übergabe Grundbucheintragung)

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