Psychologie (Fach) / Approbationsprüfung (Lektion)

Vorderseite Ein Patient fordert nach Abschluss seiner PT Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Welche der Nachfolgenden Aussagen zum Einsicht des Patienten ist nicht zutreffend. (A) Der Patient muss grundsätzlich begründen, warum er Einsicht begehrt, oder ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen. (B) Die Einsicht in die Dokumentation kann zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Therapeuten eingeschränkt werden. (C) Die Einsicht kann auf die objektiven Befunde begrenzt werden; subjektive Einschätzungen des Behandlers können unter Verschluss bleiben. (D) Die Einsicht kann aus Gründen schützenswerter Interessen von Dritten eingeschränkt werden. (E) Die Einsicht kann verweigert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen dafür, dass die Einsichtnahme ein Gesundheitsrikiso für den Patienten birgt.
Rückseite

Richtig ist:

(A) Der Patient muss grundsätzlich begründen, warum er Einsicht begehrt, oder ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen.

Diese Karteikarte wurde von RiverWolff erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: