Recht (Fach) / 4. Kapitel (Lektion)

Vorderseite Landesverwaltung Grundsätze?
Rückseite

Landesregierung wird vom Landtag gewählt

Landeshauptmann: Vorsitz über Landesregierung

Amt der Landesregierung: zur Führung der Landesverwaltung

Bezirkshauptmannschaften bzw Statutarsstädte ( Städte mt eigenem Statut)

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