Recht (Fach) / 4. Kapitel (Lektion)
Vorderseite
Landesverwaltung Grundsätze?
Rückseite
Landesregierung wird vom Landtag gewählt
Landeshauptmann: Vorsitz über Landesregierung
Amt der Landesregierung: zur Führung der Landesverwaltung
Bezirkshauptmannschaften bzw Statutarsstädte ( Städte mt eigenem Statut)
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